Hausrat

Im Rahmen einer Trennung und Scheidung wird regelmäßig der eheliche Hausrat zwischen den Ehegatten geteilt. Hausrat stellen dabei die Gegenstände des täglichen Gebrauchs der Ehegatten dar, etwa Geschirr oder Mobiliar. Die Teilung richtet sich nach den Eigentumsverhältnissen sowie den Bedürfnissen des jeweiligen Ehegatten oder der jeweiligen Kinder. Kommt zwischen den Ehegatten keine Einigung zustanden, kann die Teilung des Hausrates gerichtlich verlangt und durchgesetzt werden.