Erbrecht
Als Fachanwalt für Erbrecht berate und vertrete ich Sie kompetent und erfahren in allen Bereichen des Erbrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete, gerichtlich ebenso wie außergerichtlich, streitig ebenso wie einvernehmlich und vermittelnd. Ferner stehe ich als zertifizierter Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Die erbrechtlichen Bereiche sind insbesondere:
- Gestaltung, Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung und Beratung lebzeitiger Vermögensübertragungen
- Unternehmensnachfolge
- Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnisansprüchen
- Ermittlung des Nachlasses nach dem Erbfall
- Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung oder zur Abwicklung des Nachlasses
- Verwaltung von Erbengemeinschaften, Durchsetzung und Abwehr der Rechte einzelner Miterben gegenüber Dritten und einzelnen Miterben sowie die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unter Einschluss des Immobilienrechts
- Ausschluss und Beschränkung der Haftung von Erben gegenüber Gläubigern des Erblassers
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Beratung im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
- Prozessführung und Prozesstaktik, gerichtlich und außergerichtlich