Vermögensnachfolge zu Lebzeiten

Wozu dient die Vermögensnachfolge

Im Rahmen der Vermögensnachfolge, werden einzelne Vermögenswerte, z.B. Immobilien oder Unternehmen, an andere Person übertragen, in aller Regel Familienangehörige wie Kinder und Ehegatten oder andere vertraute Personen. Motive hierfür können mehrere sein:

1. Versorgung und Absicherung

Die Übertragung von Vermögensgegenständen kann dazu dienen, Familienangehörige zu versorgen und abzusichern.

Beispiel: Zum Bau eines eigenen Hauses wird Kindern ein Bauplatz übertragen oder das Geld für einen Bauplatz, damit diese sodann dort ihr eigenes Heim errichten oder eine bestehende Immobilie kaufen.

2. Gleichmäßige Verteilung des Vermögens, Anerkennung

Dem Ehegatten wird Vermögen übertragen, um das eheliche Vermögen gleichmäßig zu verteilen. Es handelt sich insoweit einerseits um einen Akt der Anerkennung, aber auch etwa der Vorbereitung weiterer Vermögensübertragungen.

3. Schutz des Vermögens vor dem Zugriff Dritter, Vermögenserhalt (asset protection)

Weiteres Motiv kann sein, dass Vermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt und so erhalten wird. Dies kann ein Vermögenfluss durch den Anfall von Erbschafts -und Schenkungsteuer sein, ebenso der Zugriff durch Sozialhilfeträger, die Vermögensminderung durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

4. Schutz vor Erbschleichern

Oftmals bestehen Bedenken, dass familienfremde Personen Einfluss nehmen und so das Familienvermögen gefährden können. Bei einer lebzeitigen Vermögensübertragung wird der Bestand des Vermögens in die nächste Generation verlagert. Dem Übergeber verleiben regelmäßig Nutzungsrechte ohne Zugriffsmöglichkeiten auf das Vermögen selbst.

5. Versorgung oder Fernhalten nicht geeigneter oder unerwünschter Personen
(non performing kids / low performing kids)

Durch eine gezielte Vermögensübertragung kann verhindert oder aber auch geregelt werden, wie mit wenig oder nicht geeigneten Personen verfahren wird. Von Bedeutung ist dies etwa bei Kindern mit Behinderungen oder sonstigen Einschränkungen, aber auch bei nicht interessierten oder destruktiven Kindern im Rahmen etwa der Unternehmensnachfolge oder der Übertragung von Vermögen. Auf diese Weise werden etwa Unternehmen an geeignete Kinder übertragen, verbunden jedoch auch mit Versorgungsansprüchen oder Ausgleichsansprüchen nicht bedachter Kinder.

6. Streitvermeidung

Es wird Streit vermieden, in dem bereits zu Lebzeiten, also „mit warmer Hand“, Vermögen eindeutig zugewiesen und verteilt wird. Dies dient bei richtiger Handhabung der Streitvermeidung, sei es durch eindeutige und rechtssichere Regelungen oder durch die Einbeziehung sämtlicher Beteiligter. Jeder weiß hierdurch transparent, wo er steht. Flankiert werden insoweit lebzeitige Vermögensübertragungen oftmals durch Erbverträge, aufgrund derer auch alle Beteiligte wissen, welche erbrechtlichen Regelungen auf sie zukommen.

7. Vermögensübertragung als Gegenleistung für Verzichtsverträge und Anrechnungsbestimmungen

Als Gegenleistung für eine Vermögensübertragung können vertragliche Regelungen vereinbart werden, welche zu rechtlicher und / oder wirtschaftlicher Dispositionsfreiheit führen. Dies sind etwa Pflichtteilsverzichtsverträge, Erbverzichtsverträge, Zuwendungsverzichtsverträge, Eheverträge oder Anrechnungsbestimmungen. Auf diese Weise werden durch die Vermögensübertragung Risiken für das übrige Vermögen vermindert oder ausgeschlossen.

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