Risiken einer ungeplanten Vermögensübertragung im Todesfall können dadurch gemindert werden, wenn Vermögen bereits zu Lebzeiten im Rahmen eines Übergabevertrages übertragen wird. Der Erbe erhält hierbei regelmäßig dasEigentum an einem Gegenstand, etwa einer Wohnimmobilie, wohingegen sich der Übergebende die Nutzung des Gegenstandes vorbehält, etwa im Rahmen eines vorbehaltenen Nießbrauchs oder Wohnungsrechts. Auch sollte hier die Möglichkeit vorgesehen werden, dass das übertragene Eigentum unter bestimmten Umständen wieder zurück zu übertragen ist, dies auch abgesichert etwa in grundbuchlicher Form durch eine Rückübertragungsvormerkung.
Bei geschickter Gestaltung kann bei diesem Vorgehen Erbschaftsteuer gespart werden, wenn Freibeträge in den jeweiligen Zeiträumen sinnvoll ausgenutzt werden. Regelmäßig erfolgen hier auch vertragliche Einigungen zum Erbrecht oder zu etwaigen Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche. Es wird Planungssicherheit gewonnen unter Ausnutzung gesetzlicher Privilegierungsmöglichkeiten.