Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Ehegatten können im Rahmen notarieller Verträge ihre familienrechtlichen Beziehungen untereinander regeln und ausgestalten. Dies gilt sowohl bei intakten Ehen als Ehevertrag, im Rahmen von Trennungen als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Hierzu gehören regelmäßig Regelungen zum Versorgungsausgleich, zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, zum Güterrecht und zur sonstigen Vermögensaufteilung, zum Hausrat, zur Ehewohnung, zum Steuerrecht, zum Erbrecht oder zum Versicherungsrecht.

Gleiches gilt ferner für Partner einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei Vermögensdispositionen sind ferner vertragliche Regelungen unter nichtehelichen Lebenspartnern zu empfehlen.