Immobilien (Notar)

Gerne stehen wir Ihnen für die Konzeption und Beurkundung von Immobilienkaufverträgen einschließlich der hierzu gehhörenden Kaufpreisfinanzierungsgrundschulden zur Verfügung.

Hierzu gehört insbesondere die Konzeption, Beurkundung und Abwicklung von Kaufverträgen von Ein- und MehrfamilienhäusernEigentumswohnungen oder Erbbaurechten. Den jeweiligen Besonderheiten wird dabei Rechnung getragen, so etwa im Rahmen der Abwicklung von auf der Immobilie lastenden Grundschulden und sonstigen Rechten sowie im Rahmen der Übertragung vermieteter Immobilien als Renditeobjekten.

Ein weiterer Aspekt ist dabei auch die Übertragung von Immobilieneigentum unter Ehegatten im Rahmen von Eheverträgen oder Scheidungsvereinbarungen sowie unter Erben im Rahmen der Aufteilung des Nachlasses, ebenso die Immobilienübertragung unter Familienangehörigen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den familien- und erbrechtlichen Rubriken.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie den Aufbau und Ablauf eines gewöhnlichen Immobilienkaufvertrages.