Die Besitzübergabe

Wenn der Kaufpreis gezahlt ist, erhält der Käufer im Rahmen der Besitzübergabe den tatsächlichen Besitz an der Immobilie.

Vor diesem Zeitpunkt, dem Gefahrübergang, ist der Verkäufer, nach diesem Zeitpunkt der Käufer für die Immobilie verantwortlich. Die Kosten und Lasten der Immobilie, auch öffentlich-rechtliche Pflichten wie die Räum- und Streupflicht, aber auch Kosten etwaiger Erschließungskosten und Umlagen hat bis zur Besitzübergabe der Verkäufer, nach der Besitzübergabe der Käufer zu tragen. Etwaige Mieteinnahmen erhält bis zur Besitzübergabe der Verkäufer, danach der Käufer. Ist die Immobilie vermietet, sind auch klarstellende Regelungen betreffend Mietverträge zu treffen, etwa wie mit geleisteten Mietkautionen umzugehen ist und wie der Stand der Mietzahlungen ist. Dem Käufer sind die die Immobilie betreffenden Dokumente zur Besitzübergabe zu übergeben, nicht zuletzt auch der Schlüssel zur Immobilie.