Die Finanzierungsvollmacht

Wird der Kaufpreis durch Fremdmittel einer Bank finanziert, wird anschließend eine Kaufpreisfinanzierungsvollmacht erteilt. Die Formulierung im Kaufvertrag ist dabei recht schwierig, da einige rechtliche Komponenten zu beachten sind. Die Regelung selbst ist hingegen plausibel – es gilt, einen Teufelskreis zu durchschlagen:

Der Käufer möchte den Kaufpreis zahlen, benötigt hierfür jedoch ein Kreditinstitut. Dieses wird den Kaufpreis nur dann zahlen, wenn es eine Sicherheit erhält. Die Sicherheit hat jedoch der Verkäufer, nämlich die zu verkaufende Immobilie. Der Verkäufer wird jedoch eine Belastung seiner Immobilie mit einer Sicherheit zugunsten des Kreditinstitutes nur dann zulassen, wenn er im Gegenzug die Kaufpreiszahlung erhält. Das Kreditinstitut hingegen zahlt nicht den Kaufpreis, sondern es zahlt den Kreditbetrag an seinen Kunden, den Käufer aus, der wiederum die Zahlung für andere Dinge als zur Zahlung des Kaufpreises verwenden könnte.

Die Lösung besteht darin, dass der Verkäufer den ersten Schritt macht. Er bewilligt, dass dies Kreditinstitut des Käufers sein Eigentum belasten darf. Hierfür übernimmt der Verkäufer natürlich keine Kosten oder sonstigen Aufwand. Der Käufer seinerseits weist sein Kreditinstitut an, die Auszahlung an den Verkäufer zu leisten. Hierzu wird eine Formulierung im Kaufvertrag aufgenommen, der sodann in der Grundschuldbestellung des Käufers zugunsten seines Kreditinstitutes an dieses wiederzugeben ist.