Nachlassermittlung

Nach dem Erbfall obliegt es dem Erben in der Regel, Beerdigungskosten sowie etwaige Schulden des Erblassers zu bereinigen und den Bestand des Nachlasses festzustellen. Hierzu sollte der Erbe seine Auskunftsansprüche gegenüber Dritten sowie die Möglichkeiten der Erkenntnisgewinnung durch öffentliche Einrichtungen oder Register kennen. Nicht selten ist hier Eile und effektives Handeln geboten, wenn die Gefahr besteht, dass der Nachlass überschuldet ist, was zur Haftung des Erben auch mit seinem eigenen Privatvermögen führt.

Im Rahmen der Nachlassermittlung ist auch die tatsächlich Rechtsübertragung der Nachlassgegenstände auf den Erben geboten. Hierzu bedarf es regelmäßig eines Erbscheins, aufgrund dessen Anträge auf Grundbuchberichtigung oder Handelsregisterberichtigungen gestellt oder die Umschreibung von Versicherungsverträgen oder Bankkonten veranlasst werden können.