Für Vorsorgevollmachten nebst Betreuungs- und Patentenverfügungen besteht die Möglichkeit, diese zum Preis von 15,00 Euro beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Die Verfügungen werden dort nicht selbst hinterlegt, es wird jedoch festgehalten, dass und für wen Verfügungen getroffen wurden, so dass sich auch bereits an dieser Stelle ein gerichtliches Betreuungsverfahren erübrigen kann.
Die Kosten der notariellen Tätigkeit richten sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Der für die Kostenberechnung maßgebliche Gegenstandswert richtet sich nach der Hälfte des Aktivvermögens für die Vorsorgevollmacht zuzüglich 5.000,00 Euro für eine Betreuungs- und Patientenverfügung als Berechnungsgrundlage. Bei einem Aktivvermögen von 250.000,00 Euro belaufen sich beispielsweise die Notarkosten auf 327,00 Euro zuzüglich Auslagen, Umsatzsteuer und Registrierungkosten, insgesamt somit 427,93 Euro.