Unterhalt

Unterhaltsleistungen sind monatliche Zahlungen zur Deckung des Lebensbedarfs. Ob eine Person Unterhalt verlangen kann und darf, hängt insbesondere davon ab, dass diese Person außer Stande ist, den eigenen Unterhaltsbedarf durch eigene Mittel zu decken. In Betracht kommen Ansprüche auf Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt sowie der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter, also

  • Unterhaltsansprüche von Kindern gegenüber Ihren Eltern
  • Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Ihren Kindern
  • Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten bis zur
  • Ehescheidung sowie nach der Ehescheidung
  • Unterhaltsansprüche der nicht ehelichen Mutter gegenüber dem Kindesvater im Rahmen der Geburt eines Kindes sowie in der Folgezeit.

Die Höhe von Unterhaltsansprüchen hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Parteien ab, die regelmäßig zunächst unter Berücksichtigung von Abzugspositionen zu ermitteln sind. Hierzu bestehen Auskunfts- und Belegansprüche.

Einvernehmliche Regelungen zwischen den Parteien sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer notariellen Vereinbarung oder einen Vergleich vor Gericht möglich. Gesetzlich nicht möglich ist der gänzliche oder teilweise Verzicht auf den Unterhalt minderjähriger Kinder sowie auf den Ehegattenunterhalt während der Zeit des Getrenntlebens.