Gerne stehe ich Ihnen für die Konzeption und Beurkundung von Immobilienkaufverträgen über
- Ein- oder Mehrfamilienhäuser,
- Eigentumswohnungen oder
- Erbbaurechte einschließlich
- zu bestellender Finanzierungsgrundschulden
zur Verfügung. Gleiches gilt für Übertragungsverträge, wie z.B. die Übertragung von Immobilieneigentum
- unter Ehegatten im Rahmen von Eheverträgen oder Scheidungsvereinbarungen sowie
- unter Erben im Rahmen der Aufteilung des Nachlasses, ebenso
- die Immobilienübertragung unter Familienangehörigen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den familien- und erbrechtlichen Rubriken.
Zu meiner Tätigkeit gehört insbesondere der Entwurf, die Beurkundung und die Abwicklung von Kauf- und Übertragungsverträgen. Den jeweiligen Besonderheiten wird dabei Beachtung geschenkt, so etwa im Rahmen der Abwicklung bezüglich der Ablösung oder Löschung von Grundschulden und sonstigen Belastungen/Rechten sowie bei der Übertragung vermieteter Immobilien als Renditeobjekte.
Im Vordergrund steht dabei für den Notar – und dafür ist er verantwortlich – , den Immobilienkaufvertrag für alle Vertragsbeteiligten rechtssicher zu gestalten. Oberstes Gebot ist, dass kein Beteiligter ungesicherte Vorleistungen erbringen muss. So stellt der Notar sicher, dass der Verkäufer sein Eigentum an der Immobilie nicht verliert, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben. Ebenso hat der Notar sicherzustellen, dass der Käufer für die Zahlung des Kaufpreises – je nach Vereinbarung – lastenfreies Eigentum an der Immobilie erhält.
Ob der Kaufvertrag für Sie auch ein wirtschaftlicher oder persönlicher Erfolg wird, kann der Notar hingegen nicht sicherstellen: Ist der Kaufpreis angemessen? Entspricht die Immobilie Ihren Erwartungen und Wünschen? Bestehen Mängel an oder in der Immobilie? Wie ist die Vermietbarkeit oder Nutzbarkeit zu einem bestimmten Zweck oder die steuerliche Auswirkung des Kaufvertrages? Verfügt der Käufer über die erforderliche Solvenz zur Zahlung des Kaufpreises? Ist die Finanzierung des Kaufpreises sicher gestellt?
Damit Sie am Ende mit Ihrem Immobilienkauf zufrieden sind, müssen und sollten Sie sich als Verkäufer und insbesondere als Käufer jeweils eingehend mit dem Kaufgegenstand auseinandersetzen. Informieren Sie sich, ob die Immobilie leer steht oder vermietet ist und ggf. zu welchen Konditionen. Besichtigen Sie die Immobilie eingehend, ggf. zusammen mit einem Sachverständigen. Sehen Sie öffentliche Register ein wie z. B. das Baulastenverzeichnis oder das Altlastenverzeichnis. Informieren Sie sich bei den Baubehörden hinsichtlich einer Bebaubarkeit oder baulichen Nutzbarkeit. Handelt es sich um eine denkmalgeschützte Immobilie? Lassen Sie sich die die Immobilie betreffenden Dokumente vorlegen wie etwa Lagepläne, den Energieausweis, Teilungserklärungen betreffend Eigentumswohnungen sowie Protokolle früherer Eigentümerversammlungen.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Imformationen zum Aufbau und Ablauf eines gewöhnlichen Immobilienkaufvertrages sowie zu den Besonderheiten beim Erwerb eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts.