GmbH & Co.KG, KG und OHG

Die Kommanditgesellschaft (KG oder GmbH & Co. KG) sowie die offene Handelsgesellschaft (OHG) gehören zu den Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen werden. Auch ihre Angelegenheiten betreut der Notar.

Personengesellschaften kommen bereits durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den beteiligten Gesellschaftern zustande. Der Gesellschaftsvertrag dieser Gesellschaften ist im Regelfall nicht formbedürftig, d.h. eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig. Dennoch empfiehlt es sich, an der Schriftform zum Schutz vor übereilten Erklärungen festzuhalten.

Die Anmeldung zur Eintragung einer KG, GmbH & Co.KG oder einer OHG ins Handelsregister müssen mit beglaubigter Unterschrift über den Notar erfolgen.