Was sind die typischen Testamente?

Eigentlich gibt es keine typischen Testamente. Jedes Testament richtet sich nach den individuellen Wünschen des Erblassers. Sein Wille ist maßgeblich. Deshalb ist der Wille des Erblassers bei der Testamentsgestaltung zu erforschen und im Testament umzusetzen.

Allerdings prüfe ich als Fachanwalt und Notar stets im Rahmen der „Störfallvorsorge“, ob das gewünschte auch zu erreichen ist. Welches Erbrecht ist anwendbar, deutsches oder ausländisches Recht? Ist die erforderliche Testierfähigkeit gegeben? Besteht Testierfreitheit, bestehen also frührere Testamente oder Erbverträge, an welche der Erblasser gebunden ist? Bestehen im Unternehmensbereich vorrangige gesellschaftsrechtlche Bestimmungen? Bestehen Gefahren für das Vermögen durch Pflichtteilsrechte, Zugewinnausgleichsansprüche oder den Anfall von Erbschaftsteuer? Können vorsorglich Pflichtteils- oder Zuwendungsverzichtsverträge sowie Eheverträge mit Berechtigten geschlossen werden, um das Vermögen zu sichern? Und schließlich: Kommt der Nachlass in die „richtigen Hände“?

Insgesamt ist somit jede letztwillige Verfügung individuell und auch individuell zu konzipieren. Hierfür nehme ich mir mit Ihnen Zeit, um das richtige Ergebnis zu erreichen. Schlagworte für einige Testamentsinhalte und Gestaltungsformen sind:

  • Das Einzeltestament
  • Das Ehegattentestament – Berliner Testament / Württembergisches Modell
  • Der Erbvertrag
  • Patchworkfamilien – deine Kinder, meine Kinder, unsere Kinder
  • Das Unternehmertestament
  • Das Geschiedenentestament
  • Das Behindertentestament
  • Das Bedürftigentestament