Immobilienkaufvertrag – was macht der Notar, was macht er nicht?

Der Notar ist dafür verantwortlich, einen Immobilienkaufvertrag rechtssicher zu konzipieren. Kein Beteiligter darf ungesicherte Vorleistungen erbringen müssen. Daher muss der Notar sicherstellen, dass der Verkäufer nicht sein Eigentum an der Immobilie verliert, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Andererseits ist sicher zu stellen, dass der Käufer für die Zahlung des Kaufpreises lastenfreies Eigentum an der Immobilie erhält. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Grundbuchstand der Immobilie.

Was der Notar hingegen nicht zu leisten vermag ist die Sicherstellung des wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolges eines Kaufvertrages. Ist der Kaufpreis angemessen? Entspricht die Immobilie den Erwartungen und Wünsche? Bestehen Mängel an oder in der Immobilie? Wie ist die Vermietbarkeit oder Nutzbarkeit zu einem bestimmten Zweck oder die steuerliche Auswirkung des Kaufvertrages? Verfügt der Käufer über die erforderliche Solvenz zur Zahlung des Kaufpreises? Ist die Finanzierung des Kaufpreises sicher gestellt?

Aus diesen Gründe müssen und sollten die Parteien eines Immobilienkaufvertrages sich jeweils eingehend mit dem Kaufgegenstand auseinandersetzen. Informieren Sie sich, ob die Immobilie leer  steht oder vermietet ist, ggf. zu welchen Konditionen. Besichtigen Sie die Immobilie eingehend, ggf. zusammen mit einem Sachverständigen. Sehen Sie öffentliche Register ein wie z. B. das Baulastenverzeichnis oder das Altlastenverzeichnis. Informieren Sie sich bei den Baubehörden hinsichtlich einer Bebaubarkeit oder baulichen Nutzbarkeit. Handelt es sich um eine denkmalgeschützte Immobilie? Lassen Sie sich die die Immobilie betreffenden Dokumente vorlegen wie etwa Lagepläne, den Energieausweis, Teilungserklärungen betreffend Eigentumswohnungen sowie Protokolle früherer Eigentümerversammlungen.