Auftrag zur Abwicklung und Vollmacht

Es folgen Aufträge an den Notar und seine Bevollmächtigung, den Immobilienkaufvertrag abzuwickeln. Er wird ermächtigt und beauftragt, die erforderlichen Stellen zu kontaktieren, um Dokumtente, Informationen und Erklärungen zu erhalten. Hierzu gehört, Anträge gegenüber dem Grundbuchamt zu stellen, Kommunen und das Finanzamt anzuschreiben zur Einholung von Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen sowie der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung,  sich mit Hausverwaltungen in Verbindung zu setzen zur Einholung etwa erforderlicher Genehmigungen oder Kreditinstitute  zu kontaktieren, um die Lastenfreistellung zu bewirken.

Dabei erledigt der Notar in Vollmacht der Vertragsparteien alles, was erforderlich ist, um den Kaufvertrag für die Vertragsparteien umzusetzen und abzuwickeln. Sollte es Beanstandungen geben, etwa des Grundbuchamtes, behebt er diese. Er hält die Beteiligten dabei stets auf dem Laufenden.