Gewährleistung Sachmängel

Anders als für Rechtsmängel wird die Gewährleistung für Sachmängel bei Bestandsimmobilien für gewöhnlich ausgeschlossen. Somit obliegt es dem Käufer, die Immobilie sorgfältig zu besichtigen und zu prüfen. Die Hinzuziehung von Sachverständigen ist zu empfehlen. Ausgenommen ist der Ausschluss der Gewährleistung für den Fall des arglistigen Verschweigens sowie für den Fall der Schäden an Körper und Leben.