Hinweise, Belehrungen

Zum Schluss des Kaufvertrages hat der Notar über gesetzliche Gegebenheiten zu informieren. Dies ist etwa, dass Eigentum erst mit Eintragung im Grundbuch übergeht, dass Kosten anfallen und etwa die Tätigkeit eines Grundbuchamtes von der Ausgleichung von Kosten abhängt. Es wird auf den regelmäßigen Anfall der Grunderwerbsteuer hingewiesen, ebenso das Erfordernis, dass der gesamte Kaufvertrag vollständig und richtig beurkundet werden muss und Vereinbarungen ausserhalb der Kaufvertragsurkunde zur gesamten Unwirksamkeit des Kaufvertrages führen können.